Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Sonderzahlungen

    Inflationsausgleichsprämie: In der Physiopraxis sind 3.000 Euro steuerfrei!

    Bild: ©alphaspirit - stock.adobe.com

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, steuer-webinar.de

    | Auch Angestellte in Physiopraxen sind durch die stetig steigenden Verbraucherpreise stark belastet. Um sie zu unterstützen, können Praxisinhaber ihnen bis zu 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei als Inflationsausgleich zahlen. Die Prämie ist Teil des sog. dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. |

    Die Voraussetzungen für die Inflationsausgleichsprämie ...

    Um die in § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG) neu geregelte steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie auszahlen zu können, muss

    • der Arbeitgeber (hier: Praxisinhaber) einem seiner Mitarbeiter