09.11.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitslohn
Inhaber von Physiotherapiepraxen, die ihren Angestellten die Teilnahme an Fortbildungen finanzieren, brauchen diese Zahlungen nicht als Arbeitslohn zu versteuern. Das gilt zumindest dann, wenn der Angestellte die Fortbildung im Interesse der Praxis besucht. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster am 09.08.2016 entschieden (Az. 13 K 3218/13 L, Abruf-Nr. 189309 ).
09.11.2016 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Das Auto ist der Deutschen liebstes Kind und auch bei der jährlichen Steuererklärung des niedergelassenen Physiotherapeuten immer wieder interessant. Im folgenden Beitrag erfahren Sie alles, was Sie rund ums Auto ...
07.10.2016 · Fachbeitrag ·
Steuerbescheid
Regelmäßig kommt es vor, dass das Finanzamt im Steuerbescheid von der eingereichten Erklärung abweicht. Eine Erläuterung dazu suchen Sie im Bescheid meist vergebens. Das Gesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor, ...
20.09.2016 · Fachbeitrag ·
Steuern
Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse für Gesundheitsmaßnahmen sind keine Erstattung von Beiträgen. Sie dürfen nicht mit den steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben verrechnet werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 01.06.2016 entschieden und damit ausdrücklich der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen (Az. X R 17/15).
17.08.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitszimmer
Seit einigen Jahren können niedergelassene Physiotherapeuten das häusliche Arbeitszimmer i. d. R. nicht mehr von der Steuer absetzen. Die Rechtsprechung und in der Folge auch die Finanzverwaltung argumenierten, dass ...
03.08.2016 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Die Finanzverwaltung stellt strenge Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Ist es nicht nahezu perfekt geführt, droht eine Steuernachzahlung. PP gibt Ihnen einen Überblick, worauf Sie achten sollten.
08.06.2016 · Fachbeitrag ·
Gesellschaftsformen
Traditionell arbeiten Sie als Physiotherapeut in Einzelpraxen oder in Gemeinschaftspraxen, die rechtlich als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) geführt werden. Faktisch bedeutet das eine unbeschränkte Haftung, weshalb hin und wieder die Frage auftaucht, ob eine haftungsbeschränkte GmbH nicht die bessere Wahl wäre. Der nachstehende Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die Rahmenbedingungen der GmbH.