17.10.2017 · Nachricht · Lohnsteuer
Wenn Sie Ihrer Crew täglich kostenlos Brötchen in Körben auf einem Buffet in der Cafeecke zur Verfügung stellen und auch der Kaffee kostenlos ist, reicht das nicht, dass das Finanzamt einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug in Form eines Frühstücks unterstellen darf. Das hat das FG Münster entschieden. Die Finanzamt lässt aber nicht locker. Es hat Revision beim BFH eingelegt.
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17.10.2017 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Erstatten Sie als Praxisinhaber Ihren Therapeuten die Fahrtkosten für Hausbesuche mit dem privaten Pkw, bleiben diese nur steuerfrei, wenn Sie für jede Fahrt entsprechende Aufzeichnungen geführt haben.
12.09.2017 · Fachbeitrag ·
Steuern
Steuervergünstigungen gelten auch für Abfindungen, die der Arbeitnehmer infolge eines einvernehmlich geschlossenen Aufhebungsvertrags erhält. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster am 17.03.2017 entschieden (Az.
14.06.2017 · Nachricht ·
Betriebsausgaben
Wenn Sie als Praxisinhaber Kunden oder Geschäftsfreunde beschenken, muss der Beschenkte diese Zuwendung versteuern. Wenn Sie diese Steuer übernehmen und der Wert des Geschenks zzgl. Steuer 35 Euro übersteigt, dürfen Sie die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abziehen (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 30.03.2017, Az. IV R 13/14, Abruf-Nr. 194363 194363 ).
25.04.2017 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Wer als Therapeut in der Praxis keinen ausreichenden Arbeitsplatz für Büroarbeiten hat, kann Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof ...
29.03.2017 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Auch Physiotherapeuten können in bestimmten Fällen ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen (PP 09/2016, Seite 14). Inzwischen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Ehepaare den Höchstbetrag i.
09.03.2017 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Sind Sie nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder künstlerisch oder pflegerisch tätig, bleiben Einnahmen bis zu 2.400 Euro steuerfrei. Wussten Sie aber auch, dass Sie mit solchen Nebentätigkeiten trotz steuerfreier Einnahmen Steuern sparen können? PP erläutert Ihnen drei denkbare Praxisfälle und stellt weitere Gestaltungsmöglichkeiten zum Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG) und zur Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) vor.