UmsatzsteuerFG Münster: Kurse für Aquajogging und Aquafitness sind umsatzsteuerfrei
Bei der Besteuerung physiotherapeutischer Leistungen geht es vor allem darum, ob eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) vorliegt oder nicht. Auch Unterrichtsleistungen können in bestimmten Fällen umsatzsteuerfrei sein. So hat eine Schwimmschule erreicht, dass ihre Kurse für Aquajogging und Aquafitness von der Umsatzsteuer befreit werden. (Finanzgericht [FG] Münster, Urteil vom 15.08.2017, Az. 15 K 2689/14 U). Mit seinem Urteil hat das Gericht die Diskussion über die Umsatzsteuer für Aquajogging und Aquafitness neu eröffnet.
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EinloggenAUSGABE: PP 11/2017, S. 6 · ID: 44950193