27.09.2018 · Nachricht ·
Kfz-Kosten
Wird ein Praxis-Pkw auch privat genutzt, muss zum Nachweis der betrieblichen Kfz-Kosten ein Fahrtenbuch gefürht werden (PP 08/2016, Seite 16). Dabei müssen die Gesamtkosten insgesamt durch Belege lückenlos nachgewiesen sein Unter „Belege“ ist jeder anerkannte Nachweis von Betriebsausgaben wie Quittungen und Rechnungen zu verstehen. Können teilweise keine individuellen Kosten für das Fahrzeug ermittelt werden, sondern liegt für wesentliche Teile (z. B. Haftpflicht, Kfz-Steuer, GEZ) ein betriebsinterner ...
25.07.2018 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuerfreiheit bestimmter Unterrichtsleistungen sorgt auch unter Physiotherapeuten immer wieder für Diskussionen. Im August 2017 hatte das Finanzgericht (FG) Münster einem Kursanbieter für Aquafitness und ...
10.07.2018 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Praxisinhaber, die Mitarbeitern zusätzlich zu Lohn oder Gehalt einen monatlichen Benzingutschein spendieren, müssen auf die Formalien achten, um nicht in die Lohnsteuerfalle zu tappen. Das lehrt eine Entscheidung des ...
02.07.2018 · Fachbeitrag ·
Sachleistungen
Gerade in Großstädten und attraktiven Innenstadtlagen können Sie als selbstständiger Physiotherapeut Mitarbeiter an Ihre Praxis binden, wenn Sie ihnen kostenfreie oder verbilligte Parkplätze zur Verfügung stellen. Beide Varianten der Parkraumüberlassung wirken sich auf Lohn- und Umsatzsteuer aus.
16.05.2018 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern die Nutzung von Fitnessstudios zahlen, ist das ein geldwerter Vorteil. Dieser fließt dem Arbeitnehmer auch dann monatlich zu, wenn Sie mit dem Studio einen Ein-Jahres-Vertrag geschlossen ...
02.05.2018 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Vom Kugelschreiber, Schlüsselanhänger, Kühlpad, Massageball, Kalender mit Praxislogo bis hin zum hochwertigen Saunatuch – Werbegeschenke an Patienten und Kunden dienen – gerade in der Weihnachtszeit – auch in ...
29.03.2018 · Fachbeitrag ·
Gewerbesteuer
Wenn es um die Steuer geht, sehen sich Physiotherapeuten in eigener Praxis i. d. R. als Freiberufler. Gewerbesteuer ist für sie kein Thema. Dabei kann gerade die Mitarbeit von angestellten Physiotherapeuten zur Gewerbesteuerfalle werden. Betroffen ist jeder Therapeut mit angestellten Kollegen. Der folgende Beitrag zeigt auf, wo die Grenze zwischen freiem Beruf und Gewerbe im Steuerrecht verläuft und wie Sie Ihr Steuerrisiko hieraus abschätzen können.