08.02.2017 · Fachbeitrag ·
Scheinselbstständigkeit
Wenn eine Betriebsprüfung nach § 28b Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV) in Ihrer Praxis durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ergibt, dass Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen sind, ist das an sich schon Ärgernis genug. Darüber hinaus sieht § 24 SGB IV Zahlung von Säumniszuschlägen vor. Wie diese Säumniszuschläge berechnet werden und wie Sie sich als Praxisinhaber am besten vor einer Nachzahlung schützen, fasst der folgende Beitrag zusammen.
05.02.2017 · Fachbeitrag ·
Buchführung
Frage: Als Inhaber einer Physiotherapiepraxis habe ich gehört, dass elektronische Registrierkassen ab 2017 Pflicht sind. Gilt das auch für Physiotherapiepraxen?
09.01.2017 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Frage: „ Als Physiotherapeut arbeite ich in meiner eigenen Praxis und habe Einnahmen aus physiotherapeutischen Behandlungen erzielt, ohne dass eine Verordnung vorlag. Diese Einnahmen überschreiten nicht den ...
16.12.2016 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Im Rahmen von Mehrstandortpraxen gibt es besondere Möglichkeiten, die Nutzung von Praxis-Pkw steuerlich zu optimieren. Wie Sie dabei vorgehen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
28.11.2016 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Durch den gezielten Einsatz Ihres Pkw für Praxis- oder Privatfahrten können Sie die steuerliche Einordnung beeinflussen. Welche Gestaltungsspielräume Sie da haben, können Sie in PP 11/2016, Seite 13, nachlesen.
17.11.2016 · Fachbeitrag ·
Werbungskosten
Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen oder Mitarbeiter eingeladen sind, können Werbungskosten sein (Finanzgericht [FG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2015, Az.
09.11.2016 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Wer hochwertige Werbekalender an seine Kunden verschickt, kann diese nur dann als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen, wenn Kosten dafür separat von den übrigen Betriebsausgaben im Rahmen der Buchführung aufgezeichnet werden. Das hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg am 12.04.2016 entschieden (Az. 6 K 2005/11, Abruf-Nr. 186683 ).