17.10.2017 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Erstatten Sie als Praxisinhaber Ihren Therapeuten die Fahrtkosten für Hausbesuche mit dem privaten Pkw, bleiben diese nur steuerfrei, wenn Sie für jede Fahrt entsprechende Aufzeichnungen geführt haben. Das lehrt eine rechtskräftige Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Saarland. Ziehen Sie daraus die richtigen Konsequenzen für künftige Lohnsteuerprüfungen.
12.09.2017 · Fachbeitrag ·
Steuern
Steuervergünstigungen gelten auch für Abfindungen, die der Arbeitnehmer infolge eines einvernehmlich geschlossenen Aufhebungsvertrags erhält. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster am 17.03.2017 entschieden (Az.
14.06.2017 · Nachricht ·
Betriebsausgaben
Wenn Sie als Praxisinhaber Kunden oder Geschäftsfreunde beschenken, muss der Beschenkte diese Zuwendung versteuern. Wenn Sie diese Steuer übernehmen und der Wert des Geschenks zzgl. Steuer 35 Euro übersteigt, dürfen ...
25.04.2017 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Wer als Therapeut in der Praxis keinen ausreichenden Arbeitsplatz für Büroarbeiten hat, kann Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) das Urteil des Landesfinanzhofs Sachsen-Anhalt (PP 09/2016, Seite 14) bestätigt (BFH, Urteil vom 22.02.2017, Az. III R9/16, IWW-Abruf-Nr. 193358 ).
29.03.2017 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Auch Physiotherapeuten können in bestimmten Fällen ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen (PP 09/2016, Seite 14). Inzwischen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Ehepaare den Höchstbetrag i.
09.03.2017 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Sind Sie nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder künstlerisch oder pflegerisch tätig, bleiben Einnahmen bis zu 2.400 Euro steuerfrei. Wussten Sie aber auch, dass Sie mit solchen ...
02.03.2017 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Stellen Sie Ihren Mitarbeitern ein Praxisfahrzeug auch für Privatfahrten zur Verfügung, führt das auf deren Lohnabrechnung immer zu einem fiktiven Arbeitslohn. Dieser sogenannte geldwerte Vorteil wird meist sehr pauschal nach der Ein-Prozent-Regel bemessen und mit Lohnsteuer und Sozialabgaben belastet (PP 01/2017, Seite 16). Wer als Mitarbeiter einen Teil der Pkw-Kosten selbst tragen muss (z. B. durch gelegentliches Tanken), profitiert von einer neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom ...