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  • 04.12.2017 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    BMF erhöht Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf 250 Euro

    | Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge nach § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) von 150 Euro auf 250 Euro erhöht. Diese Erhöhung gilt rückwirkend zum 01.01.2017 (BMF, Schreiben vom 15.11.2017, GZ III C 2 - S 7285/07/10002). Nutzen Sie diese Änderung als Physiotherapeut auch für Leistungsrechnungen Ihrer Praxis, die 250 Euro nicht übersteigen (Zuzahlungen, Selbstzahlerleistungen, Kursgebühren). |