09.08.2021 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Unternehmer müssen erhaltene Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse versteuern (PP 05/2020, Seite 3). Die Beträge unterliegen zwar nicht der Umsatz steuer, erhöhen aber die steuerpflichtigen Betriebseinnahmen, sind einkommen- und ggf. gewerbesteuerpflichtig und daher in der Steuererklärung anzugeben (Jeweils Zeile 15 der Anlagen EÜR und Coronahilfen). Die Frage ist, ob die Corona-Soforthilfen dem vollen Steuersatz unterliegen oder ein ermäßigter Steuersatz infrage kommt.
15.07.2021 · Nachricht ·
Einkommensteuer
Ein Steuerzahler, der an einer medizinischen Studie teilnimmt, die er jederzeit abbrechen kann, muss sein Honorar als sonstige Einkünfte versteuern. Dies gilt auch, wenn er dafür mehrfach anreisen, Gespräche führen ...
Schwerpunkt
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05.07.2021 · Nachricht ·
Einkommensteuer
Wer sich freiwillig in Corona-Impfzentren engagiert und dafür eine Vergütung bekommt, profitiert – je nach Art der Tätigkeit – von zwei steuerlichen Entlastungsregelungen. Infrage kommen der ...
Schwerpunkt
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28.06.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Die Arbeitsbedingungen für angestellte Physiotherapeuten sind wenig familienfreundlich (PP 08/2018, Seite 3). Um in Zeiten des Fachkräftemangels Beschäftigte mit kleinen Kindern an die Praxis zu binden, sind ...
18.06.2021 · Nachricht ·
Arbeitsentgelt
Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkw, die als neue Gehaltsanteile anstelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind ...
17.06.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitsentgelt
Wie sind Personen sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen, die in Ihrer Physiopraxis gleichzeitig aufgrund verschiedener Vertragsverhältnisse neben der Hauptbeschäftigung auch auf 450-Euro-Basis tätig sind? Dazu ...
04.06.2021 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Die Frist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen (PP 12/2020, Seite 8 und 11/2020, Seite 4) wird erneut verlängert – diesmal bis zum 31.03.2022. Das teilt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) auf ihrer Website mit.