28.05.2021 · Nachricht ·
Lohnsteuer
Wenn Sie als Physiotherapeut Ihrer Belegschaft neben dem Gehalt zusätzliche Leistungen zukommen lassen, sollten Sie vermeiden, dass dabei Lohnsteuer anfällt (PP 05/2021, Seite 20). In diesem Zusammenhang sind Online-Weiterbildungsmaßnahmen nach § 3 Nr. 19 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei, wenn sie Kenntnisse bzw. Fertigkeiten vermitteln, die ganz allgemein der Berufstätigkeit förderlich sein können (Oberfinanzdirektion [OFD] Frankfurt/Main, Verfügung vom 25.02.2021, Az. S 2342 A - 89 - St 210).
25.05.2021 · Fachbeitrag ·
Betriebliche Gesundheitsförderung
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Gesundheitsleistungen im Wert von bis zu 600 Euro p. a. steuerfrei zukommen lassen. Seit 01.01.2019 ist dafür eine Zertifizierung erforderlich – oder auch nicht (PP 01/2019, ...
20.05.2021 · Nachricht · Einkommensteuer
Bei der Einkommensteuererklärung 2020 ist zusammen mit der Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) und/oder L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) die neue Anlage ...
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30.04.2021 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Die unter dem Stichwort „44-Euro-Grenze“ bekannten Sachleistungen sind ein beliebtes Instrument der Lohngestaltung – auch in Physiotherapiepraxen (PP 12/2018, Seite 15). Arbeitgeber und Mitarbeiter profitieren gleichermaßen von der ersparten Abgabenlast. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 13.04.2021 die nachgeordneten Behörden per Rundschreiben über die Abgrenzung von Geld- und Sachleistungen informiert (IV C 5 - S 2334/19/10007 :002). PP fasst zusammen, wie Sie als Praxisinhaber teure Dauerfehler ...
29.04.2021 · Fachbeitrag ·
Themenspezial
Gerade in einer Physiotherapiepraxis machen die Personalkosten den größten Anteil der Fixkosten aus. Um die damit verbundenen Lohnnebenkosten gering zu halten, bieten sich abgabenbegünstigte Gehaltsbestandteile an: z.
31.03.2021 · Fachbeitrag ·
Personal
Viele Physiotherapeuten beschäftigen in ihrer Praxis Familienangehörige. Sie übernehmen z. B. die Buchführung, bereiten die Belege für den Steuerberater vor oder pflegen die Grünfläche um die Praxis herum.
29.03.2021 · Fachbeitrag ·
Steuerstrafrecht
Wer seinen Steuerberater nur unvollständig mit steuerlich relevanten Informationen versorgt, muss u. U. mit einer Bestrafung wegen bedingt vorsätzlich begangener Steuerhinterziehung rechnen. Dies hat das Landgericht (LG) Osnabrück hervorgehoben (Urteil vom 04.03.2021, Az. 14 Ns 3/21). Der vorliegende Fall ist auch für niedergelassene Physiotherapeuten relevant.