29.04.2022 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Neben der Firmenwagenüberlassung (PP 01/2022, Seite 15) kommt die Überlassung eines Jobrads an Angestellte immer mehr in Mode. Einerseits sind die Kosten gering und die Umsetzung ist einfach zu handhaben, andererseits wird die Gesundheit der Beschäftigten gefördert. Nicht zuletzt ist die Überlassung eines Jobrads auch finanziell attraktiv. Während Angestellte und Praxisinhaber Sozialabgaben sparen, sinkt bei den Beschäftigten zusätzlich die Steuerbelastung. PP macht Sie mit den steuerlichen Regelungen ...
21.04.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitslohn
In vielen Fällen führt die Übernahme von Buß- und Verwarnungsgeldern zu Arbeitslohn. Doch nicht immer. Das zeigt ein „Übernahme-Fall“ im Paketzustelldienst, den das FG Düsseldorf, der BFH und nun schließlich ...
14.04.2022 · Fachbeitrag ·
Außergewöhnliche Belastung
Ein Steuerzahler, der zu einem Grad in Höhe von 90 Prozent behindert ist und an einer Kälteallodynie leidet, kann die Kosten für eine Überwinterung in subtropischem Klima (hier Thailand) prinzipiell als ...
06.04.2022 · Fachbeitrag ·
Lohnabrechnung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Details bei der Entgeltabrechnung für Arbeitslohnspenden zugunsten der vom Krieg in der Ukraine Betroffenen geregelt. Demnach fällt für den gespendeten Betrag keine Lohnsteuer an, allerdings sind Sozialabgaben zu zahlen (BMF, Schreiben vom 17.03.2022, Az. IV C 4 - S 2223/19/10003 :013, Abruf-Nr. 228132 ).
01.04.2022 · Nachricht ·
Außergewöhnliche Belastung
Sind Aufwendungen für ein Ortho-Training, für nicht verschreibungspflichtige Medikamente und für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises als außergewöhnliche Belastungen absetzbar? Mit dieser Frage muss ...
24.03.2022 · Nachricht ·
Umsatzsteuer
Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) umfasst nicht den Schwimmunterricht privater Anbieter. Betreiber von Schwimmschulen ...
10.03.2022 · Fachbeitrag ·
Praxis-Pkw
Die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs dürfen nicht überspannt werden. Ansonsten würde es fast niemals gelingen, die Ein-Prozent-Regelung (PP 12/2016, Seite 14) zu widerlegen, die typischerweise zur Ermittlung des Privatanteils für die Kfz-Nutzung zugrunde gelegt wird. Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind (Finanzgericht [FG] Niedersachsen, Urteil vom 16.06.2021, Az. 9 K 276/19, Abruf-Nr. 224711 ).