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  • 14.04.2022 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    „Klimakur“ in Thailand kann steuerlich geltend gemacht werden

    | Ein Steuerzahler, der zu einem Grad in Höhe von 90 Prozent behindert ist und an einer Kälteallodynie leidet, kann die Kosten für eine Überwinterung in subtropischem Klima (hier Thailand) prinzipiell als außergewöhnliche Belasung absetzen (Kuraufenthalt). Das hat das Finanzgericht (FG) Münster klargestellt. Der Abzug der Kosten setzt aber voraus, dass die Bedingungen aus § 64 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a) Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) eingehalten worden sind (Urteil vom 22.02.2022, Az. 7 K 2261/20 E). |