Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Praxis-Pkw

    Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs dürfen nicht überspannt werden

    von StB Christian Herold, Herten, herold-steuerrat.de

    | Die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs dürfen nicht überspannt werden. Ansonsten würde es fast niemals gelingen, die Ein-Prozent-Regelung ( PP 12/2016, Seite 14 ) zu widerlegen, die typischerweise zur Ermittlung des Privatanteils für die Kfz-Nutzung zugrunde gelegt wird. Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind (Finanzgericht [FG] Niedersachsen, Urteil vom 16.06.2021, Az. 9 K 276/19, Abruf-Nr. 224711 ). |

     

    Rechtsprechung des BFH:

    Bereits 2008 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) hierzu entschieden: Ebenso wie eine Buchführung trotz einiger formeller Mängel aufgrund der Gesamtbewertung noch als formell ordnungsgemäß erscheinen kann, führen kleinere Mängel nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und zur Anwendung der Ein-Prozent-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. Maßgeblich ist, ob trotz der Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben und der Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung des Dienstwagens möglich ist (BFH, Urteil vom 10.04.2008, Az. VI R 38/06, Abruf-Nr. 082193).

     

    Entscheidung des FG Niedersachsen

    Im Fall, der der Entscheidung des FG Niedersachsen zugrunde lag, waren solche geringen Mängel