04.11.2016 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Durch die Rahmenverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen sind Sie als Physiotherapeut unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich dazu verpflichtet, ärztlich verordnete Hausbesuche durchzuführen. Personelle und/oder wirtschaftliche Gründe können allerdings dazu führen, dass sich Ihre Praxis nur wenige oder gar keine Hausbesuche leisten kann. Damit die Krankenkasse Ihnen keinen Verstoß gegen die Rahmenvereinbarungen vorwerfen kann, müssen Sie wissen, wann Sie Hausbesuche ablehnen dürfen.
25.10.2016 · Fachbeitrag ·
Recht
Zum Beitrag „Checkliste zur Vorsorgevollmacht (PP 10/2016, Seite 14) ist ab sofort auch eine Musterformulierung verfügbar. Diese finden Sie online unter Abruf-Nr. 44325905 .
25.10.2016 · Fachbeitrag ·
Zivilrecht
Ein geregelter Praxisbetrieb macht es gerade in Ballungsräumen erforderlich, dass eine Physiotherapiepraxis über einen oder mehrere Privatparkplätze verfügt. Nicht nur gehbehinderte Patienten sind für einen ...
24.10.2016 · Fachbeitrag ·
Vergütung
Neben Honorarkürzungen durch private Krankenversicherer (PP 10/2016, Seite 3) müssen sich Physiotherapeuten immer öfter mit der schlechten Zahlungsmoral gesetzlicher Krankenkassen herumschlagen. Wie können Sie bei monatelang verspäteten Zahlungen das Geld schneller eintreiben oder zumindest die Kosten für Mahnschreiben bzw. die Zinsen geltend machen?
07.10.2016 · Fachbeitrag ·
GEMA-Gebühren
Die rechtliche Situation in Warte- und Trainingsräumen von Reha-Zentren ist mit einer Gastwirtschaft, einem Hotel oder einer Kureinrichtung vergleichbar. Wenn dort Radio- oder Fernsehgeräte betrieben werden, darf die ...
07.10.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeits-/Sozialrecht
Eine Krankengymnastin, die als freie Mitarbeiterin in einer Physiotherapiepraxis beschäftigt ist, aber keine eigene Zulassung, keine eigenen Praxisräume und keine eigenen Arbeitnehmer besitzt, gilt als Angestellte.
07.10.2016 · Fachbeitrag ·
Vorsorgevollmacht
Eine Praxis-Vorsorgevollmacht regelt, wie Ihre Praxis weitergeführt werden soll, wenn Sie aufgrund schwerer Krankheit über acht Wochen bzw. dauerhafter gesundheitlicher Schädigung dazu nicht in der Lage sind. Wie für die persönliche Vorsorgevollmacht (PP 10/2016, Seite 13), sollten Sie bei Abfassung der Praxis-Vorsorgevollmacht einen Juristen zurate ziehen, der sich mit Ihrem Beruf auskennt. Für Detailinformationen zu Ihrer Praxis ist er auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bei der Vorbereitung hilft Ihnen die ...