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  • 25.10.2016 · Fachbeitrag · Zivilrecht

    Wann können Praxisinhaber unbefugt parkende Fahrzeuge abschleppen lassen?

    | Ein geregelter Praxisbetrieb macht es gerade in Ballungsräumen erforderlich, dass eine Physiotherapiepraxis über einen oder mehrere Privatparkplätze verfügt. Nicht nur gehbehinderte Patienten sind für einen Parkplatz in Praxisnähe dankbar. Da sind Fahrzeugführer, die ihr Auto unberechtigt auf Ihren Praxisparkplätzen abstellen, ein besonderes Ärgernis. Doch unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie als Praxisinhaber das Fahrzeug eines „Falschparkers“ abschleppen lassen? |