07.10.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen sind unwirksam, wenn der gesetzliche Mindestlohn nicht ausdrücklich ausgenommen ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 24.08.2016 entschieden (Az. 5 AZR 703/15). Was dieses Urteil für Sie als Inhaber einer Physiotherapiepraxis bedeutet und worauf Sie bei bestehenden und neu abzuschließenden Arbeitsverträgen achten sollten, fasst PP für Sie zusammen.
07.10.2016 · Fachbeitrag ·
Verordungen
Die gesetzliche Krankenkasse muss einen Querschnittgelähmten mit einem sogenannten „Re-Walk-Exoskelett“ versorgen. Das hat das Sozialgericht (SG) Speyer am 20.05.2016 entschieden (Az. S 19 KR 350/15).
07.10.2016 · Fachbeitrag ·
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten müssen klar und detailliert formuliert sein, um Rechtskraft zu erlangen. Allgemeine Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ in der Patientenverfügung ...
16.09.2016 · Fachbeitrag ·
Vergütung
Auch private Krankenversicherungen (PKVen) sparen und kürzen immer häufiger Arzt- und Therapeutenrechnungen. Manchmal unter Bezugnahme auf die Versicherungsbedingungen, weil z. B. nur ein bestimmter Honorarsatz versichert ist, manchmal mit der Begründung, die berechnete Vergütung sei zu teuer oder nicht ortsüblich. Ob eine PKV überhaupt Rechnungen kürzen und die Kürzung an den Therapeuten weitergegeben werden darf, erläutert der folgende Beitrag.
09.09.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Ein Arbeitgeber, der per Facebook von einem Mitarbeiter mit dem Ausdruck „fettes Schwein“ beleidigt wird, darf nicht in jedem Fall die fristlose Kündigung aussprechen. Ggf. kann auch eine Abmahnung ausreichend sein.
09.09.2016 · Fachbeitrag ·
Rentenversicherungspflicht
Auch Physiotherapeuten unterliegen der Rentenversicherungspflicht. Mit diesem Urteil vom 25. April 2016 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die bestehende Rechtsprechung in dieser Frage bestätigt und die ...
08.09.2016 · Fachbeitrag ·
Urlaubsabgeltung
Wenn der Urlaub eines Mitarbeiters wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann, hat der Arbeitgeber hat den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers abzugelten. Im Klartext: Der Arbeitnehmer geht und der Arbeitgeber muss zahlen.