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  • · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Wann können Sie Hausbesuche ablehnen?

    von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler

    | Durch die Rahmenverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen sind Sie als Physiotherapeut unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich dazu verpflichtet, ärztlich verordnete Hausbesuche durchzuführen. Personelle und/oder wirtschaftliche Gründe können allerdings dazu führen, dass sich Ihre Praxis nur wenige oder gar keine Hausbesuche leisten kann. Damit die Krankenkasse Ihnen keinen Verstoß gegen die Rahmenvereinbarungen vorwerfen kann, müssen Sie wissen, wann Sie Hausbesuche ablehnen dürfen. |

    Ablehnung nur mit berechtigtem Grund möglich

    Die Rahmenverträge und die Rahmenempfehlungen sehen grundsätzlich vor, dass Therapeuten Hausbesuche durchführen, sofern der Arzt dies auf der ärztlichen Verordnung so vermerkt hat. Eine rechtliche Verpflichtung haben hierzu nur die Heilmittelerbringer, deren Praxis dem Wohnort des Patienten am nächsten liegt. Denn in den gemeinsamen Rahmenempfehlungen vom 25.09.2006 heißt es zu Hausbesuchen: „Diese können grundsätzlich vom nächstliegenden Heilmittelerbringer nicht abgelehnt werden.“

     

    MERKE | Dass eine Ablehnung möglich ist, leitet sich aus dem Wort „grundsätzlich“ ab: Wenn berechtigte Gründe vorliegen, dürfen Sie vom Grundsatz der Annahme eines Hausbesuchspatienten abweichen.