08.01.2019 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Wer mehrere Anwendungsgebiete der Osteopathie mit Wirksamkeitsaussagen bewirbt, muss diese für jedes einzelne Anwendungsgebiet wissenschaftlich belegen können. Pauschale Erklärungen zu den Grenzen der Wirksamkeit reichen nicht aus und verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht (Oberlandesgericht [OLG] Celle, Urteil vom 31.07.2018, Az. 13 U 26/18).
27.12.2018 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Wenn ein Physiotherapeut während einer Gangschule den Rollstuhl des Patienten schiebt und daher zu weit entfernt ist, um einen Sturz des Patienten verhindern zu können, stellt dies einen Behandlungsfehler dar.
13.12.2018 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Vier Monate nach Aktualisierung seiner Zulassungsempfehlungen für Heilmittelerbringer zum 01.08.2018 (PP 09/2018, Seite 5) hat der GKV-Spitzenverband die Empfehlungen nun erneut geändert. Die neue Fassung ist seit dem ...
10.12.2018 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Bieten Sie als Physiotherapeut Lauftrainings (PP 12/2018, Seite 13) an? Dann werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann im Laufe des Kurses von einem oder mehreren Teilnehmern nach Empfehlungen oder Tipps zu Laufschuhen gefragt. Entscheidend dabei ist, bei der Antwort die Grenzen der eigenen Fachkompetenz zu beachten, ohne die Teilnehmer mit rechtlichen Details zu langweilen. Wie Sie in diesen Fällen am besten reagieren, fasst der folgende PP-Beitrag zusammen.
03.12.2018 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Wer in Deutschland die Berufsbezeichnung „Physiotherapeut“ beantragt, muss nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) hierzulande eine staatliche Prüfung absolviert haben. Beruft sich der ...
28.11.2018 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Wer einen Videoclip (oder ein anderes Kunstwerk) in Auftrag gibt, muss grundsätzlich dafür zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Werk gefällt (Oberlandesgericht [OLG] Köln, Urteil vom 14.11.2018, Az.
26.11.2018 · Nachricht ·
Datenschutz
Unfreiwillige Empfänger von E-Mail-Newslettern haben nur dann einen Schadenersatzanspruch gegen den Versender, wenn sie nachweisen können, dass ihnen durch den Versand ein „spürbarer, objektiv nachvollziehbarer Nachteil“ entstanden ist (Amtsgericht [AG] Diez, Urteil vom 07.11.2018, Az. 8 C 130/18). Obwohl das Urteil nur von einem Amtsgericht stammt, ist es für die Praxis bedeutsam. Denn es ist eine der ersten Entscheidungen, in denen es um die Höhe des Schadenersatzes nach einem Verstoß gegen die ...