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  • 01.10.2018 · Fachbeitrag · Sozialrecht

    Kein Anspruch auf Langzeitverordnung bei Therapiebedarf von weniger als einem Jahr

    Eine Patientin hat keinen Anspruch auf eine Heilmittelverordnung (Krankengymnastik) außerhalb des Regelfalls in Form der Langzeitverordnung, wenn die medizinische Indikation einen Therapiebedarf von 6 Monaten vorsieht. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 15.12.2017 hervor (Az. L 8 KR 218/17).