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  • · Fachbeitrag · Praxismarketing

    Kooperationen: So vermeiden Sie unerlaubte Empfehlungen durch ein Praxisschild

    von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler

    | Kooperationen zwischen Therapeuten und Ärzten im selben Gebäude sind für alle Beteiligten ideal: Der Patient profitiert durch kurze Wege vom Rezept zur Behandlung, Arzt und Therapeut von einem höheren Patientenzulauf. Allerdings sind solchen Kooperationen enge rechtliche Grenzen gesetzt: Schon der Anschein der unerlaubten Empfehlung ist zu vermeiden. |

    Lieber nicht: Hinweisschilder in Arztpraxen

    Für Ärzte und Therapeuten, die miteinander kooperieren, sind folgende Konstellationen rechtlich bedenklich:

     

    • Ein Therapeut mietet Räume bei einem Arzt an und betreibt dort seine Praxis. Im gemeinsamen Flur oder im Wartezimmer weisen Pfeile zu den jeweiligen Praxen.