10.01.2020 · Nachricht ·
Entgeltfortzahlung
Die gesetzliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auf sechs Wochen begrenzt (s. u.). Arbeitnehmern entsteht nur dann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch, wenn sie nachweisen können, dass nach Ende der ersten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (AU) eine neue Erkrankung aufgetreten ist, die eine AU auslöst (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 11.12.2019, Az. 5 AZR 505/18, Abruf-Nr. 212762 ).
06.01.2020 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Ein Schadenersatzanspruch nach § 82 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt voraus, dass dem Betroffenen tatsächlich ein Schaden entstanden ist (Amtsgericht [AG] Bochum, 11.03.2019, Az. 65 C 485/18).
06.01.2020 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Website-Betreiber dürfen Cookies nur verwenden, wenn der Website-Besucher vorher aktiv eingewilligt hat (Europäischer Gerichtshof [EuGH], Urteil vom 01.10.2019, Az. C-673/17; PP 11/2019, Seite 15). Nach Auffassung des ...
10.12.2019 · Fachbeitrag ·
Schadenersatz
Während z. B. nach einem Unfall leicht verletzte Abrechnungskräfte z. T. noch einfache sitzende Tätigkeiten verrichten können, fällt selbst ein leicht verletzter Physiotherapeut i. d. R. komplett aus. Allein schon wegen Ihrer Pflicht zur Lohnfortzahlung entsteht Ihnen als Praxisinhaber ein erheblicher finanzieller Schaden. Diese Kosten können Sie sich vom Unfallverursacher zurückholen – sei es vom Mitarbeiter selbst oder von dem Dritten, der die Arbeitsunfähigkeit (AU) Ihres Mitarbeiters verursacht hat.
09.12.2019 · Fachbeitrag ·
Kooperationen
Um sich im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) als Anbieter zu positionieren, können Sie als selbstständiger Physiotherapeut u. a. mit sog. Verbundsystemen kooperieren: Sie stellen nur Ihre Praxisräume als ...
06.12.2019 · Fachbeitrag ·
Digitalisierung
Am 07.11.2019 hat der Deutsche Bundestag das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) beschlossen ( iww.de/pp , Abruf-Nr. 45960006 ). Ziel des Gesetzes ist zum einen, über mehr Digitalisierung die Patienten besser ...
29.11.2019 · Nachricht ·
Unfallversicherung
I. d. R. sind Unfälle von Arbeitnehmern auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Wenn aber der Arbeitnehmer anstatt des direkten Weges eine achtmal längere Strecke gewählt hat, entfällt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz (Sozialgericht [SG] Osnabrück, Urteil vom 01.08.2019, Az. S 19 U 251/17, Abruf-Nr. 211925 ).