31.01.2020 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Manche Träger von Gesundheitsberufen (z. B. Ärzte, Physiotherapeuten) werden auf Online-Bewertungsportalen von Personen schlecht bewertet, die gar nicht ihre Patienten waren. Im Zweifelsfall ist es Sache des Portalbetreibers, den Behandlungskontakt zur bewerteten Praxis gewissenhaft zu überprüfen und vom Patienten aussagekräftige Belege für den Praxisbesuch einzuholen. Der Betreiber darf sich nicht mit inhaltsleeren Erklärungen des Verfassers zufriedengeben (Oberlandesgericht [OLG] Braunschweig, Urteil vom ...
27.01.2020 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Findige Unternehmen bieten Arbeitnehmern an, Arbeitsunfähigkeits-(AU-)Bescheinigungen ohne Praxisbesuch und Arztkontakt per WhatsApp auszustellen. Solche AU-Bescheinigungen sind unlauter und verstoßen gegen die ...
25.01.2020 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Wenn Sie Familienmitglieder beschäftigen, können Sie die Beschäftigung als „normales“ abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder als familienhafte Mitarbeit ausgestalten. I. d. R. haben Familienmitglieder allein ...
24.01.2020 · Fachbeitrag ·
Online-Banking
Wer TAN-Nrn. an Dritte herausgibt, handelt grob fahrlässig. Wird der Kontoinhaber dadurch Opfer eines Betrugs, hat er keinen Anspruch auf Schadenersatz (Landgericht Köln, Urteil vom 10.09.2019, Az. 21 O 116/19).
16.01.2020 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Stürzt ein Arbeitnehmer auf einer freiwilligen Segway-Tour, die im Anschluss an eine Betriebsveranstaltung stattfindet, ist dies kein Arbeitsunfall (Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 10.01.2019, Az. L 3 U 175/13).
13.01.2020 · Fachbeitrag ·
Scheinselbstständigkeit
Wann eine Tätigkeit in einer Heilmittelpraxis als freiberuflich einzustufen ist, hat das Bundessozialgericht im Jahr 2016 klar formuliert (PP 10/2016, Seite 11). Seither entschieden mehrere Gerichte zugunsten der ...
10.01.2020 · Fachbeitrag ·
Recht
Wer einen Fitnessstudiovertrag aus „gesundheitlichen Gründen“ kündigt, muss belegen können, um welche Gründe es sich genau handelt. Ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass die kündigende Person gesundheitlich nicht in der Lage ist, das Trainingsangebot zu nutzen, reicht dafür nicht aus (Amtsgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 25.09.2019, Az. 31 C 2619/19).