20.05.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wer betriebsinterne Corona-Schutzvorkehrungen konsequent missachtet und einen Kollegen bewusst anhustet, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen (Landesarbeitsgericht [LAG] Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2021, Az. 3 Sa 646/20). In einer Physiopraxis wird ein solcher Fall vermutlich kaum vorkommen. Dennoch sind Mitarbeiter, die gegen die Maskenpflicht und andere Auflagen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verstoßen, für Sie als Praxisinhaber ein Haftungsrisiko. Dieses Risiko können Sie minimieren, indem ...
19.05.2021 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Wenn zufriedene Patienten Ihre Physiopraxis über Online-Bewertungsportale empfehlen, kann dies wie ein regelrechter Katalysator auf die Patientenzahlen wirken. Umgekehrt schaden schlechte Bewertungstexte, niedrige ...
18.05.2021 · Fachbeitrag ·
GKV-Zulassungsempfehlungen
Frage: „Ich überlege, die Behandlungstakte in meiner Praxis zu ändern. Dadurch werden mehr Behandlungsliegen benötigt. Einige der Praxisräume sind ausreichend groß, um darin zwei Behandlungsliegen unterbringen ...
03.05.2021 · Fachbeitrag ·
Digitalisierung
Telefon- und Branchenbücher haben ausgedient. Gesundheitsinformationen, Ärzte und Physiotherapeuten werden heute online gesucht und gefunden. Möchten Sie dies auch für Ihre Praxis nutzen, sollten Sie einige Formalitäten beachten.
26.04.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Zusätzlich zu einem Arbeitsvertrag werden oft Weiterbildungsvereinbarungen geschlossen. Sie verpflichten den Mitarbeiter, einen Teil der Weiterbildungskosten zu erstatten, wenn er selbst kündigt. Dass solche ...
19.04.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitsschutz
Die aktuellen Bund-Länder-Beschlüsse sehen vor, dass die nationale Teststrategie zur Eindämmung der Coronapandemie auch Arbeitgeber in die Verantwortung nimmt, Schnelltests innerhalb der Belegschaft durchzuführen.
05.04.2021 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Wenn sich eine 17-jährige FSJlerin während eines Seminaraufenthalts im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) in einer Bildungs- und Ferienstätte beim Spielen auf einem Hüpfkissen verletzt, ist dies ein Arbeitsunfall. Denn das Springen auf dem Hüpfkissen ist als sachlicher Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit zu sehen. Der FSJ-Träger hat mit dem unfallträchtigen Sportgerät eine erhöhte spezifische Gefahr für die ungehemmte Entfaltung jugendlicher leichtsinniger Spielereien geschaffen ...