26.06.2025 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Stürzt ein Mitarbeiter, weil er sich beim Kaffeetrinken während einer Besprechung verschluckt, und verletzt sich schwer, ist der Sturz ein Arbeitsunfall. Denn der Kaffee hatte einen betrieblichen Zweck, so das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt (Urteil vom 22.05.2025, Az. L 6 U 45/23).
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23.06.2025 · Fachbeitrag ·
Beraterhaftung
Wer Steuern zahlt, bedient sich häufig der Hilfe eines Steuerberaters. Angesichts der chaotischen Steuergesetzgebung, der immer wieder neuen Urteile des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sowie der typischen ...
19.06.2025 · Fachbeitrag ·
Künstliche Intelligenz (KI)
Seit Februar 2025 ist die neue EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) in Kraft. Physiopraxen, die KI einsetzen, müssen nunmehr die „KI-Kompetenz“ ihrer Mitarbeitenden gewährleisten.
18.06.2025 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherungsrecht
Wann gilt ein Physiotherapeut als selbstständig und wann gilt Sozialversicherungspflicht? Diese Frage beschäftigt die Sozialgerichte regelmäßig (vgl. Beitrag in PP 02/2024, Seite 3 ff.). Ein Gesellschaftervertrag mit der Praxis bedeutet dabei nicht automatisch Selbstständigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Eine Physiopraxis, in der drei Therapeuten ohne eigene Zulassung, ohne eigenen Patientenstamm und ohne unternehmerisches Risiko beschäftigt waren, scheiterte mit ihrer Klage. Das Gericht sah ...
17.06.2025 · Fachbeitrag ·
Digitalisierung
Im Jahr 2019 startete in Deutschland die Telematikinfrastruktur (TI). Inzwischen sind (Zahn-)Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser und Patienten digital eingebunden. Sie können dort miteinander kommunizieren sowie ...
12.06.2025 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuerbefreiung
Reitunterricht, der primär der Freizeitgestaltung dient, ist umsatzsteuerpflichtig (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 22.01.2025, Az. XI R 9/22). Mit seinem Urteil hat der BFH die steuerlichen Voraussetzungen für ...
11.06.2025 · Fachbeitrag ·
Rechnungsstellung
Wenn ein Patient trotz mehrerer Mahnungen Ihre Rechnung nicht zahlt, dann bleibt Ihnen als letzter Schritt nur die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderungen (Abruf-Nr. 43445221 ). Am kostengünstigsten ist für Sie die Beantragung eines Mahnbescheids. Denn hierbei handelt es sich um ein standardisiertes Verfahren, bei dem ein Formular auszufüllen ist. Allerdings geht dies nur noch online und nicht mehr auf Papierformularen. Wie Sie dabei vorgehen, fasst PP zusammen.