21.05.2014 · Fachbeitrag ·
Marketing
Der unter anderem für das Telekommunikationsrecht zuständige III. Zivilsenat des BGH hat in drei am 17. April 2014 verkündeten Urteilen entschieden, dass Unternehmer verlangen können, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis „Das Telefonbuch“ und seiner Internetausgabe ( www.dastelefonbuch.de ) eingetragen zu werden (Az. III ZR 201/13; III ZR 182/13; III ZR 87/13).
21.05.2014 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Aufgrund des Urteils des Landessozialgerichts Bayern vom 13.2.2014
(Az. L 5 R 1180/13) herrscht große Unsicherheit in vielen Heilmittelpraxen, in denen Therapeuten als freie Mitarbeiter beschäftigt werden.
21.05.2014 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Arbeitgeber können die Weiterbildungskosten eines Beschäftigten wegen dessen Kündigung nur dann wieder zurückfordern, wenn sie vorher vertraglich die Ausbildungsaufwendungen genau aufgeschlüsselt haben.
21.05.2014 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Fehlzeiten von Mitarbeitern wegen häufiger Kurzerkrankungen oder bei einer lang andauernden Arbeitsunfähigkeit wirken sich oft störend auf die Abläufe in einer Therapiepraxis aus. An dieser Stelle ist der Praxisinhaber gefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die den Krankenstand verringern. Wie solche Maßnahmen aussehen können und welche arbeitsrechtlichen Pflichten der Mitarbeiter hat, zeigt der nachfolgende Beitrag.
Schwerpunkt
Beitrag
30.04.2014 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherungsrecht
Ob Physiotherapeuten abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig sind wird im Rahmen einer typologischen Zuordnung des Berufsbilds „Physiotherapeut“, nach den Vorgaben des Leistungserbringerrechts des SGB V ...
Schwerpunkt
Beitrag
15.04.2014 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Nach der Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts, nach der es in einer Physiotherapiepraxis, die Kassen- und Privatpatienten behandelt, grundsätzlich keine Physiotherapeuten als freie Mitarbeiter geben kann, ...
15.04.2014 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Die Mitarbeiter sind fleißig, das Team funktioniert, die Urlaubszeit steht bald vor der Tür: Viele Praxisinhaber zeigen sich daher erkenntlich und zahlen Urlaubsgeld. In wirtschaftlich rosigen Zeiten ist das Extra-Gehalt eine prima Motivationsspritze, doch Vorsicht: Der Therapeut kann sich plötzlich und ungewollt einem Rechtsanspruch seiner Mitarbeiter gegenübersehen, wenn er die nachfolgenden Grundsätze nicht beachtet.