24.04.2019 · Fachbeitrag ·
Ausbildung
Angehende Physiotherapeuten müssen ihre Ausbildung häufig noch selbst bezahlen. Das ändert sich gerade, denn die Politik hat erkannt, wie wichtig Nachwuchskräfte in den Heilmittelberufen sind. Daher erarbeitet die Arbeitsgrupe „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ unter Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit zzt. ein Gesamtkonzept zur Neuordnung der bundesrechtlich geregelten Berufsgesetze. Dazu gehört auch ein Konzept zur Schulgeldfreiheit. In einigen Ländern ist diese schon Realität. Die ...
23.04.2019 · Fachbeitrag ·
Schweiz
Seit September 2018 übernehmen Physiotherapeuten des Kantonsspitals Winterthur (KSW) in der Schweiz bestimmte Aufgaben, die bisher Ärzten überlassen waren. So finden z. B. in der Orthopädie vor und nach der ...
03.04.2019 · Fachbeitrag ·
Vergütung
Bei den Vergütungssteigerungen bilden die Physiotherapeuten das Schlusslicht im Vergleich zu anderen Heilmittelberufen. Das ist eines der Ergebnisse des Heilmittel-Wirtschaftsberichts (HWB), der Anfang März 2019 auf ...
02.04.2019 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) hat der Gesetzgeber auch Änderungen der §§ 124–125 b Sozialgesetzbuch (SGB) V beschlossen, die für Sie als Physiotherapeut relevant sind. Nachstehend werden wichtige einzelne Regelungen aufgegriffen und kurz bewertet.
29.03.2019 · Fachbeitrag ·
Studie
Patienten mit Morbus Parkinson können allein mit Physiotherapie oder mit einer Kombination aus Physiotherapie und kognitivem Training behandelt werden. Beide Optionen wirken gleich effizient auf die ...
20.03.2019 · Fachbeitrag ·
Studie
Craniomandibuläre Dysfunktionen (CMD) bei Kindern und Jugendlichen werden meist durch einen abweichenden frühkindlichen Aufrichtungsprozess verursacht. Das belegt Entwicklungs- und Lerntherapeutin Dr.
19.03.2019 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
KBV und GKV-Spitzenverband haben die Diagnoseliste für Patienten mit besonderem Verordnungsbedarf erweitert. U. a. bestimmt der ICD-10-Katalog drei neue Codes, die nicht mehr zur „M89.0- Neurodystrophie“ gehören. Stattdessen attestieren sie als eigenständige Diagnoseschlüssel einen „besonderen Verordnungsbedarf“. Die Änderungen wurden Mitte Februar 2019 veröffentlicht und gelten rückwirkend zum 01.01.2019.