28.03.2022 · Fachbeitrag ·
Heilmittel-Richtlinie
Die Videotherapie soll zum 01.04.2022 in die physiotherapeutische Regelversorgung übernommen worden. Wie der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), PHYSIO-DEUTSCHLAND, der VDB-Physiotherapieverband und der Verband Physikalische Therapie (VPT) auf ihren Websites mitteilen, haben sie sich mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) darauf verständigt. Nachdem Anfang des Jahres 2022 bereits ein Schiedverfahren eingeleitet worden war (Beitrag online vom 25.01.2022, Abruf-Nr. 47956102 ), konnte nun doch ...
24.03.2022 · Nachricht ·
Abrechnung
Die Corona-Hygienepauschale (PP 06/2020, Seite 3) soll bis zum 23.09.2022 verlängert werden. Dies teilen PHYSIO-DEUTSCHLAND und das Deutsche Ärzteblatt unabhängig voneinander mit. Sie berufen sich dabei auf einen ...
15.12.2021 · Nachricht ·
Beihilfe
Die Höchstbeträge für beihilfefähige Heilmittel wurden zum 01.01.2022 erhöht. Ein aktualisiertes Heilmittelverzeichnis des Bundesverwaltungsamts finden Sie online unter iww.de/s5812 .
03.12.2021 · Nachricht ·
Beschlüsse
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregelungen zur Leistungserbringung und -abrechnung (online unter iww.de/s5737 ) erneut verlängert. Die meisten Sonderregelungen gelten vorerst bis zum 31.03.2022. Im Entlassmanagement sind die Regelungen nach § 2a Abs. 2 Heilmittelrichtlinie an die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geknüpft. Daher gilt hier die Verlängerung bis zum 31.05.2022.
26.11.2021 · Nachricht ·
Rahmenvertrag
Zum 01.12.2021 wurden im Zuge des Rahmenvertrags in der Physiotherapie (PP 08/2021, Seite 3) die Heilmittelpreise nach dem 01.08.2021 erneut angepasst. Seither gilt nun die „reguläre“ Erhöhung um 14,09 Prozent.
25.11.2021 · Nachricht ·
Abrechnung
Heilmittelpraxen dürfen die Corona-Hygienepauschale (Abruf-Nr. 47341605 ) nun bis zum 31.03.2022 abrechnen. Möglich wurde dies durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG; vgl. Bundesgesundheitsministerium ...
12.11.2021 · Nachricht ·
Heilmittelverordnung
Physiotherapeuten, die Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik anbieten, dürfen diese Leistungen nun rückwirkend zum 01.08.2021 ohne ärztliche Verordnung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Darauf haben sich der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO DEUTSCHLAND), der Verband Physikalische Therapie (VPT) und der VDB-Physiotherapieverband mit dem GKV-Spitzenverband verständigt und eine Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag ...