13.04.2021 · Nachricht ·
Abrechnung
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Hygienepauschale für Heilmitelpraxen bis zum 30.06.2021 verlängert. Mit der „Verordnung zur pauschalen Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich“ (Hygienepauschaleverordnung – HygPV; online unter iww.de/s4827 ) können Heilmittelpraxen die Pauschale weiterhin pro Heilmittelverordnung abrechnen.
30.03.2021 · Nachricht ·
Abrechnung
Die Krankenkassenverbände haben wegen der weiter bestehenden Coronapandemie ihre Sonderregelungen zur Erbringung und Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen (PP 01/2021, Seite 1) bis zum 30.09.2021 verlängert ...
19.03.2021 · Nachricht ·
Beschlüsse
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregelungen zur Leistungserbringung und -abrechnung (Beitrag online unter iww.de/pp , Abruf-Nr 47100917 ) erneut verlängert – bis zum 30.09.2021.
04.02.2021 · Fachbeitrag ·
Vergütung
Erscheint ein Patient nicht zum vereinbarten Behandlungstermin, hat die Praxis eine Umsatzeinbuße. Grundsätzlich gilt: Wer eine Leistung bestellt, diese aber nicht abholt bzw. annimmt, muss die vereinbarte Vergütung nach § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) trotzdem bezahlen. Dies gilt jedoch für Behandlungsverträge nur sehr eingeschränkt, wie der Bundesgerichtshof (BGH; III. Zivilsenat) erneut festgestellt hat (Urteil vom 08.10.2020, Az. III ZR 80/20). Warum es sich trotzdem lohnt, eine Klausel zum ...
03.02.2021 · Fachbeitrag ·
Heilmittel-Richtlinie
Frage: „Laut den Corona-Sonderregelungen des GKV-Spitzenverbands für Heilmittelerbringer ist die Prüfung der 14-tägigen Unterbrechungsfrist zum 01.10.2021 ausgesetzt. Was bedeutet das für die Abrechnung von ...
28.01.2021 · Nachricht ·
Leserservice
Seit dem 01.01.2021 ist die geänderte Fassung der Heilmittel-Richtlinie in Kraft. Die wesentlichen Änderungen fasst PP in einer Sonderausgabe zusammen (als PDF online unter iww.de/pp , Abruf-Nr. 47087879 ).
27.01.2021 · Nachricht ·
Beschlüsse
Was für die Corona-Hygienepauschale beschlossen wurde ( iww.de/pp , Abruf-Nr. 47061989 ), gilt nun auch für die Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA; PP 05/2020, Seite 2): Sie werden bis zum 31.03.2021 verlängert (Beschlusstext online unter iww.de/s4236 ). Die Regelungen sollen Leistungserbringern die Abgabe und Abrechnung von Heilmittelbehandlungen erleichtern. Sie treten mit Wirkung zum 01.02.2021 nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.