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  • · Nachricht · Abrechnung

    Hygienepauschale bis zum 31.03.2022 verlängert

    | Heilmittelpraxen dürfen die Corona-Hygienepauschale (Abruf-Nr. 47341605 ) nun bis zum 31.03.2022 abrechnen. Möglich wurde dies durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG; vgl. Bundesgesundheitsministerium [BMG]; iww.de/s5677 ). Darin wird die Pauschale von der epidemischen Lage von nationaler Tragweite entkoppelt. Diese endete mit Ablauf des 25.11.2021. |

    Quelle: Ausgabe 12 / 2021 | Seite 1 | ID 47837378