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  • · Nachricht · Heilmittelverordnung

    Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik rückwirkend zum 01.08.2021 ohne ärztliche Verordnung möglich

    | Physiotherapeuten, die Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik anbieten, dürfen diese Leistungen nun rückwirkend zum 01.08.2021 ohne ärztliche Verordnung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Darauf haben sich der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO DEUTSCHLAND), der Verband Physikalische Therapie (VPT) und der VDB-Physiotherapieverband mit dem GKV-Spitzenverband verständigt und eine Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Physiotherapie unterzeichnet. |

     

    • Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik ‒ die wichtigsten Regelungen zur Abrechnung
    • Die Gruppentherapie (60 min) wird vergütet mit 7,96 Euro pro Teilnehmerin (ebenso viel wie bei Hebammen).
    • Die Patientin muss keine Zuzahlung leisten. Sie muss die Teilnahme am Kurs schriftlich bestätigen, damit die Leistung abgerechnet werden kann.
    • Maximale Abgabemengen:
      • Geburtsvorbereitung in der Gruppe (Positionsnr. 21901): 14 Einheiten
      • Rückbildungsgymnastik in der Gruppe (Positionsnr. 21904): 10 Einheiten
    • Die Leistungen können auch per Video angeboten werden. Es gilt die befristete Coronavereinbarung zum Hebammenhilfe-Vertrag vom 04.06.2021 (online unter iww.de/s5622)
     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2021 | Seite 1 | ID 47804223