Arbeitsrecht
Kündigung wegen rassistischer Äußerungen in privater WhatsApp-Gruppe unzulässig
Wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird, weil er in einer privaten WhatsApp-Gruppe rassistische Inhalte verbreitet, ist diese Kündigung unzulässig (Arbeitsgericht [AG] Mainz, Urteil vom 15.11.2017, Az. 4 Ca 1240/17).