Heilmittelverordnung
Langfristiger Heilmittelbedarf: G-BA erweitert Diagnoseliste zum 01.01.2023
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat weitere Krankheitsbilder in die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen. Die Änderungen sollen zum 01.01.2023 in Kraft treten. Die Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium ...

