Gleichbehandlung
Reha-Klinik darf nonbinäre Person ohne Oberteil nicht von Wassergymnastik ausschließen
Eine Reha-Klinik darf eine nonbinäre Person nicht von der Wassergymnastik ausschließen, weil sie kein Oberteil tragen will. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. (Amtsgericht Brandenburg a. d. ...
