Arbeitsschutz
COVID-19: Physiopraxen dürfen pro Mitarbeiter zehn Schnelltests im Monat beschaffen, durchführen und abrechnen
Seit dem 08.03.2021 gilt die aktualisierte Coronavirus-Testverordnung (TestV; online unter iww.de/s4709). Demnach dürfen auch Physiotherapiepraxen für die eigene Belegschaft zehn sog. PoC-Tests (s. u.) pro Person im Monat beschaffen, ...

