UmsatzsteuerBMF erhöht Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf 250 Euro
04.12.20171 Min. LesedauerIWW
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge nach § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) von 150 Euro auf 250 Euro erhöht. Diese Erhöhung gilt rückwirkend zum 01.01.2017 (BMF, Schreiben vom 15.11.2017, GZ III C 2 - S 7285/07/10002). Nutzen Sie diese Änderung als Physiotherapeut auch für Leistungsrechnungen Ihrer Praxis, die 250 Euro nicht übersteigen (Zuzahlungen, Selbstzahlerleistungen, Kursgebühren).
Rechnungen bis 250 Euro: Nutzen Sie die vereinfachten formalen Vorgaben!
Praxishinweis | Für Kleinbetragsrechnungen gelten im Vergleich zu vollständigen Rechnungen vereinfachte formale Anforderungen. Eine Kleinbetragsrechnung muss im Unterschied zur vollständigen Rechnung lediglich folgende Angaben enthalten:
- Vollständigen Namen und vollständige Anschrift Ihrer Praxis
- Ausstellungsdatum
- Umfang und Art der erbrachten Dienstleistung (z. B. Pilates-Kurs, nicht verordnete Fango-Anwendung) bzw. Menge und Art der gelieferten Produkte (z. B. Tapes)
- Entgelt und darauf entfallenden Steuerbetrag für die Leistung in einer Summe
- Anzuwendenden Steuersatz (bzw. bei Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt)
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EinloggenAUSGABE: PP 12/2017, S. 2 · ID: 45015682