
Rechtsgeschäfte
Zugang einer E-Mail: Absender muss Zugang beweisen
Der Absender einer E-Mail hat die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt keine Beweiserleichterung zugute, wenn er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail ...
