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LohnsteuerHausbesuche: Fahrtkostenerstattung nur steuerfrei, wenn Fahrten aufgezeichnet werden

17.10.20172 Min. Lesedauervon Diplom-Finanzwirt Bernhard Köstler, Neubiberg

Erstatten Sie als Praxisinhaber Ihren Therapeuten die Fahrtkosten für Hausbesuche mit dem privaten Pkw, bleiben diese nur steuerfrei, wenn Sie für jede Fahrt entsprechende Aufzeichnungen geführt haben. Das lehrt eine rechtskräftige Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Saarland. Ziehen Sie daraus die richtigen Konsequenzen für künftige Lohnsteuerprüfungen.

Lohnsteuerprüfer moniert Aufzeichnungen zu Fahrtkostenerstattungen

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AUSGABE: PP 12/2017, S. 20 · ID: 44901657

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