Sozialrecht
Rettung vor der Insolvenz: Fitnessstudio muss wegen Coronakrise vorerst keine Beiträge zur Sozialversicherung nachzahlen
Ein Fitnessstudio, das wegen der Coronakrise von der Insolvenz bedroht ist, muss nachgeforderte Beiträge zur Sozialversicherung vorerst nicht zahlen. Die bereits abgebuchten Beiträge erhält das Studio zurück (Bayerisches Landessozialgericht ...