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GesetzgebungMuSchG: Diese Änderungen zu Beschäftigungs- und Kündigungsverboten gelten schon jetzt

04.12.20173 Min. Lesedauervon RA, FA für MedizinR Torsten Münnch, DIERKS+BOHLE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gibt auch für Angestellte in der Physiotherapiepraxis bestimmte Beschäftigungsverbote vor und schützt sie vor Kündigung (PP 06/2017, Seite 18). Zum 01.01.2018 werden mehrere Änderungen in Kraft treten. Zwei Änderungen, die seit Ende Mai 2017 schon gelten, betreffen das Beschäftigungsverbot nach der Geburt eines behinderten Kindes sowie den Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt.

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AUSGABE: PP 12/2017, S. 16 · ID: 44907698

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