Das EuG hat entschieden, dass nationale Vorschriften den Vorsteuerabzug nicht allein deshalb in einen späteren Besteuerungszeitraum verschieben dürfen, weil die Rechnung erst im Besteuerungszeitraum nach dem Leistungsbezug eingeht. Entscheidend ist vielmehr, dass die Rechnung dem Steuerpflichtigen spätestens bei Abgabe der Umsatzsteuererklärung für den ursprünglichen Zeitraum vorliegt (EuG 11.2.26, T-689/24). Allerdings ist die Rechtslage noch nicht abschließend geklärt. Der EuGH hat beschlossen, das ...
Im ersten Teil (PIStB 26, 105) wurde dargestellt, wann und unter welchen Voraussetzungen Beiträge zu ausländischen Pensionsplänen in Deutschland steuerlich relevant sind. Im Mittelpunkt stand dabei die ...
Die Europäische Kommission plant mit der EU Inc. eine einheitliche, digitale Gesellschaftsform für den gesamten Binnenmarkt. Ziel ist, Bürokratie abzubauen, grenzüberschreitendes Arbeiten zu erleichtern und ...
Die elektronische Rechnungsstellung wird in der EU schrittweise eingeführt. Während das ViDA-Paket eine verpflichtende E-Rechnung für B2B-Umsätze erst ab dem 1.6.30 vorsieht, gehen einzelne Mitgliedstaaten bereits voran. Dazu zählt auch Polen mit dem Nationalen System der elektronischen Rechnungsstellung (KSeF). Nach mehreren Verschiebungen (s. PIStB 24, 130) ist die verpflichtende Nutzung zum 1.2.26 gestartet. Die neuen Regeln betreffen nicht nur polnische Unternehmen, sondern auch deutsche Unternehmen mit ...
Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV wird nicht dadurch verletzt, dass die steuerliche Berücksichtigung einer Spende an eine in der Schweiz ansässige Stiftung den Anforderungen des Mitgliedstaats des ...
Ausländische Pensionspläne werden in Deutschland steuerlich relevant, wenn mindestens eine beteiligte Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Bei betrieblichen Plänen betrifft dies den Arbeitnehmer ...
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Für ausländische Familienstiftungen gilt das Steuerklassenprivileg des
§ 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG nach seinem Wortlaut nicht. Ausländische Familienstiftungen sind damit gegenüber inländischen Familienstiftungen bei der Errichtung im Nachteil. In dieser Beschränkung wurde u. a. vom Hessischen FG (7.3.19, 10 K 541/17 EFG 19, 930) ein Eingriff in die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit gesehen. Auf Vorlage des FG Köln (30.11.23, 7 K 217/21) hat sich der EuGH in einem am 13.11.25 ergangenen Urteil ...