Die Finanzverwaltung ändert ihre Sichtweise zur Bedeutung des OECD-MK bei der Auslegung von DBA. Das BMF spricht sich nun grundsätzlich für eine statische Auslegung aus (BMF 24.12.25, IV B 2 - S 1301/01508/004/038).
Die erhöhte Abschreibung für Baudenkmale nach § 7i EStG gilt grundsätzlich nur für inländische Denkmale. Die Beschränkung auf im Inland belegene Gebäude ist unionsrechtskonform. Denkmalgeschützte Immobilien in ...
Bei grenzüberschreitenden Konzernstrukturen mit deutschen operativen Gesellschaften sind die in Deutschland erhobenen Quellensteuern von zentraler Bedeutung. Entsprechend wichtig ist in der Praxis das Freistellungs- ...
Zahlreiche Fälle, bei denen deutsche Gesellschafter über eine spanische Kapitalgesellschaft eine Finca erwerben, die ausschließlich als deren Ferienimmobilie genutzt wird (sog. Finca-Fall), beschäftigen seit mehr ...
Der Bundestag hat am 13.11.25 das „Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen“ (MindStAnpG) in der geänderten Fassung des Finanzausschusses beschlossen. Nachdem der ...
Die jüngere Rechtsprechung des BFH zur abkommensrechtlichen Betriebsstätte (u. a. BFH 7.6.2023, I R 47/20; BFH 18.12.2024, I R 47/21) verschärft die Anforderungen an die Gewinnzuordnung zur Betriebsstätte deutlich.
Seit 01.01.2026 ist die neue Aktivrente in Kraft. Doch was bedeutet das in der Praxis? Wer profitiert davon im Detail? Welche steuerlichen Begünstigungen sind konkret drin? Das IWW-Webinar am 11.03.2026 klärt offene Fragen und macht Sie fit für die Anwendung.
Die SSP-Sonderausgabe macht Sie mit dem ganzen Arsenal an steuerbilanziellen Wahlrechten vertraut und zeigt die Gestaltungsmöglichkeiten detailliert auf. Anhand praxisgerechter Beispiele können Sie für jeden Mandanten die passenden Bilanzierungswahlrechte identifizieren und steuersparend ausüben.
In einem aktuellen Fall hat sich der BFH mit der Besteuerung eines deutschen Rentners in Portugal befasst: Rentenzahlungen, die ein früherer Freiberufler aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhält, fallen unter die Auffangklausel des Art. 22 DBA-Portugal und sind insbesondere nicht als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Art. 14 DBA-Portugal) anzusehen. Weil Portugal die Renten nicht besteuerte, trat die Rückfallklausel des Art. 22 Abs. 1 S. 2 DBA-Portugal in Kraft (BFH 3.9.25, X R 1/24, BB 25, ...