· Fachbeitrag · Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete
Funktionsverlagerung und StAbwG: Steuerliche Belastungsanalyse im Vergleich
von Prof. Dr. Stefan Eymann und Dr. Stefan Greil, Dipl.-Kfm., LL. M.
Geschäftsvorgänge in Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet zu verlagern, erscheint in der Praxis häufig als naheliegende Reaktion auf die Abwehrmaßnahmen des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG). Steuerlich führt dieser Schritt jedoch nicht zwangsläufig zu einer geringeren Belastung. Anhand eines vereinfachten Praxisfalls zeigt der Beitrag, dass die steuerlichen Folgen maßgeblich davon abhängen, ob die ausländische Vertriebseinheit als Körperschaft oder Betriebsstätte ausgestaltet ist und ob ein DBA anwendbar ist. Der Beitrag zeigt anhand eines Praxisfalls, dass die laufenden Nachteile des StAbwG häufig gegen die einmaligen Steuerfolgen einer Funktionsverlagerung und einer notwendigen Strukturänderung abzuwägen sind. Der Beitrag versteht sich dabei nicht als allgemeine Gestaltungsempfehlung zur Vermeidung des StAbwG.
1. Ausgangslage und Fragestellung
Seit dem 1.1.22 ist das StAbwG anzuwenden. Steuerpflichtige mit Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungsverhältnissen in oder mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet unterliegen den Abwehrmaßnahmen der §§ 8 bis 11 StAbwG sowie den darauf aufbauenden erweiterten Mitwirkungspflichten nach § 12 StAbwG. Ist ein DBA anwendbar, ordnet § 1 Abs. 3 StAbwG zudem einen doppelten Treaty Override an. Welche Jurisdiktionen als nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete gelten, ergibt sich aus der regelmäßig aktualisierten Steueroasen-Abwehrverordnung (StAbwV). Sie orientiert sich an der jeweils aktuellen EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StAbwG; s. www.iww.de/s15787).
Um den Folgen des StAbwG zu entgehen, wird in der Praxis häufig erwogen, Geschäftsvorgänge oder Beteiligungsverhältnisse umzustrukturieren oder zu verlagern, sodass die Abwehrmaßnahmen des StAbwG nicht mehr greifen. Der Beitrag untersucht, welche steuerlichen Folgen solche Umstrukturierungen u. a. auslösen können und ob sich die Belastungen des StAbwG dadurch tatsächlich vermeiden lassen. Anhand eines Musterfalls werden zunächst die steuerlichen Wirkungen des StAbwG im Ausgangssachverhalt dargestellt. Anschließend wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Funktionsverlagerung die Anwendung des StAbwG beeinflussen kann. Im Mittelpunkt steht eine vergleichende Belastungsanalyse der möglichen Handlungsalternativen.
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