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  • · Fachbeitrag · Innergemeinschaftliche Lieferung

    Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Die fehlende Gelangensbestätigung führt bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in der Praxis häufig zu Unsicherheiten. Der BFH hat nun klargestellt: Für den Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 S. 1 UStG ist jedenfalls seit Inkrafttreten des § 17a UStDV i. d. F. der 11. Verordnung zur Änderung der UStDV vom 25.3.13 (BGBl I 13, 602) zum 1.10.13 keine Gelangensbestätigung i. S. d. § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV erforderlich. Es komme auf die Gesamtheit der Nachweise und die Sorgfalt des Unternehmers an ( BFH 18.12.25, V R 3/25, DStR 26, 1057).

     

    Sachverhalt

    Ein deutscher Unternehmer verkaufte im Jahr 2018 einen Pkw an eine rumänische Gesellschaft. Vor der Lieferung überprüfte er beim BZSt die USt-IdNr. des Abnehmers sowie dessen Eintragung im Handelsregister. Der Pkw wurde vom rumänischen Käufer beim deutschen Verkäufer abgeholt und bar bezahlt. Der Abholer legitimierte sich mit einem rumänischen Lichtbildausweis, von dessen Vorderseite der Verkäufer eine Kopie anfertigte. Im Kaufvertrag verpflichtete sich der Käufer, das Fahrzeug nach Rumänien auszuführen und in Deutschland abzumelden. Die vom Verkäufer an den Abholer ausgehändigte Gelangensbestätigung wurde trotz mehrfacher telefonischer und schriftlicher Aufforderung nicht zurückgesandt. Der Verkäufer behandelte die Lieferung dennoch als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Die rumänische Steuerverwaltung teilte später mit, dass die rumänische Gesellschaft keinen innergemeinschaftlichen Erwerb erklärt hatte.

     

    Das FA erkannte die Steuerfreiheit des Pkw-Verkaufs nicht an. Zur Begründung verwies es insbesondere auf die fehlende Gelangensbestätigung und damit auf einen unvollständigen Beleg- und Buchnachweis. Zudem sei der Pkw nie nach Rumänien gelangt, sondern nach der Abmeldung erneut im Inland zugelassen worden. Das FA erließ daraufhin einen entsprechenden USt-Änderungsbescheid. Auch das FG Hessen (1.7.24, 1 K 1247/21) versagte die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i. V. m. § 6a UStG) und lehnte einen Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG ab. Nach Auffassung des FG hatte der Unternehmer ohne Gelangensbestätigung keinen vollständigen Buch- und Belegnachweis erbracht. Das Gericht vertrat zudem die Ansicht, der Unternehmer hätte das Geschäft durch den Einbehalt einer Kaution oder der Zulassungsbescheinigung rechtssicher gestalten können. Außerdem hätte er die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis erst nach Eingang der Gelangensbestätigung ausstellen können. Nach erfolgreicher Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hatte der Verkäufer jetzt vor dem BFH mit seiner Klage Erfolg.