Mit Beginn des neuen britischen Steuerjahres am 6.4.25 traten im Vereinigten Königreich (UK) umfangreiche Reformen in Kraft, die die britische Nachlasssteuer (Inheritance Tax [IHT]) deutlich ausgeweitet haben. Für deutsche Steuerpflichtige, die als Settlor oder Beneficiary in britischen Trust-Strukturen eingebunden sind, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang britische Steuern in Deutschland angerechnet werden können. Der Beitrag liefert einen Überblick zur IHT auf Trusts und zeigt praxisnah, in ...
Die steuerliche Behandlung ausländischer Familienstiftungen und Trusts nähert sich durch die neuere Rechtsprechung von BFH und Finanzgerichten zunehmend an. Maßgeblich ist die Frage, ob Transparenz oder Intransparenz ...
Mit der Unterschrift von Präsident Trump am 4.7.25 ist der „One Big Beautiful Bill Act“ (s. www.iww.de/s14256 ; im Folgenden: OB3) in Kraft getreten. Das Gesetzgebungsvorhaben der Regierung Trump wurde in ...
Der BFH bestätigt mit den Urteilen vom 18.12.24 (I R 45/22 und I R 49/23) die bereits in seinem Beschluss vom 24.11.21 (I B 44/21) angedeutete Auffassung, es handele sich bei § 1 Abs. 5 AStG um eine reine Einkünftekorrekturvorschrift. Zudem stellt er die grundsätzliche Wirksamkeit der deutschen Ausgestaltung des Authorized OECD Approach (AOA) infrage (BFH 18.12.24,
I R 45/22, DStR 25, 1081 und I R 49/23, BeckRS 24, 45465).
Der pacto sucesorio (Nachfolgepakt) stellt im Grunde einen Zwitter aus Erbschaft und Schenkung dar und ist grundsätzlich nur in Regionen mit eigener Rechtsordnung möglich, denn das spanische Zivilgesetzbuch von 1889 ...
Konzerninterne Darlehen haben dem Fremdvergleichsgrundsatz zu entsprechen, insbesondere auch hinsichtlich der Fremdüblichkeit der Zinssätze. Entscheidend ist u. a. die Anwendung eines adäquaten Ratings, das unter ...
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Betriebsprüfungsrisiken im internationalen Steuerrecht
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Im Mai wurden zwei BFH-Entscheidungen zu den Voraussetzungen des abkommensrechtlichen Betriebsstättenbegriffs veröffentlicht. Die Entscheidungen betreffen ein Taxiunternehmen (BFH 18.12.24, I R 47/21, DStR 25, 1013) sowie einen Goldhandel (BFH 18.12.24, I R 39/21, DStR 25, 1019). Die Entscheidungsgründe haben teils den Charakter von Abkommens- bzw. Gesetzeskonkretisierungen. Diese können künftig in vergleichbaren Fällen als Argumentationsrichtlinien hilfreich sein. Da sich Gerichtsentscheidungen als ...