· Fachbeitrag · Außensteuergesetz
Geplante Reform der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen
von StB Dr. Peter Happe, FB Internationales Steuerrecht, Köln und RA Dr. Michael Stingl, München
Das BMF hat im November 2025 einen Referentenentwurf zur umfassenden Reform des § 15 AStG in die Verbändeanhörung gegeben (BMF 18.11.25, IV B 5 - S 1361/00010/001/047). Ziel der Neuregelung ist es, die Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen systematisch an die Hinzurechnungsbesteuerung der §§ 7 ff. AStG anzunähern. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören die Einführung einer Niedrigsteuergrenze von 15 %, die Ausweitung des Kreises der Zurechnungsempfänger auf mittelbar Bezugs- und Anfallsberechtigte sowie die Neugestaltung des Entlastungsnachweises. Der Beitrag erläutert die wesentlichen Änderungen, vergleicht sie mit der geltenden Rechtslage und zeigt ihre Auswirkungen für die steuerliche Beratungspraxis auf.
1. Gesetzgeberische Zielsetzung
Ausländische Familienstiftungen gewinnen seit Jahren als Instrument der grenzüberschreitenden Vermögens- und Nachfolgeplanung sowie des Vermögensschutzes an Bedeutung. Besonders Stiftungen mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein werden genutzt, um Vermögen generationenübergreifend zu sichern, Erbschaft- und Schenkungsteuer zu optimieren und laufende Erträge außerhalb des deutschen Steuerzugriffs zu bündeln. Diesen Gestaltungen begegnet das deutsche AStG seit 1972 mit der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG. Danach werden die Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung (nachfolgend „Stiftung“) den in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligten zugerechnet, als hätten sie diese unmittelbar selbst erzielt.
Das Grundkonzept des § 15 AStG ist seit seiner Einführung im Jahr 1972 im Wesentlichen unverändert geblieben, wurde jedoch mehrfach punktuell angepasst. Mit Referentenentwurf vom 18.11.25 (IV B 5 – S 1361/00010/001/047) hat das BMF nun eine grundlegende Neufassung des § 15 AStG im Entwurf (§ 15 AStG-E) vorgelegt. Ziel ist es, die Zurechnungsbesteuerung systematisch an die Hinzurechnungsbesteuerung der §§ 7 bis 12 AStG anzugleichen. Die Stellungnahmefrist der Verbände endete am 15.1.26. Dem Vernehmen nach handelt es sich um einen nicht mit den Ländern abgestimmter Gesetzesentwurf.
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