Das Bayerische LSG (25.11.24, L 12 KA 8/24) hat entschieden, dass eine Entziehung der Zulassung für Vertragsärzte in Betracht kommt, wenn diese ihre vertragsärztliche Tätigkeit nicht mehr ausreichend ausüben. Dies kann der Fall sein, wenn ein Arzt nur noch einzelne Versorgungsmaßnahmen durchführt oder deutlich weniger Patienten behandelt als der Durchschnitt seiner Fachgruppe. Eine die vollständige Zulassungsentziehung erfordernde Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit liegt nicht nur vor, wenn ...
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus Versorgungswerken werden mit dem Besteuerungsanteil besteuert. Steuerfrei bleiben sie in Höhe des persönlichen Rentenfreibetrags, der einmal festgestellt wird und ...
In der aktuellen Episode des AStW-Podcasts bietet Dietrich Loll zusammen mit Rechtsanwalt Steffen Pasler wieder einen umfassenden Überblick über die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht.
Der Deutsche Bundestag hat am 26.6.25 das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet. Ziel des Maßnahmenpakets ist es, gezielt Investitionsanreize zu setzen, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen mehr Liquidität und Planungssicherheit zu verschaffen.
Das FG Berlin-Brandenburg (17.9.24, 8 K 8205/22; Rev. BFH V R 25/24) hat entschieden, dass Physiotherapieleistungen, die in fremden Einrichtungen erbracht werden, nicht unter die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr.
Viele Arztpraxen beteiligen sich an Laborgemeinschaften. Die Gründe dafür sind vielfältig. Einer der Gründe kann z. B. die Kostenoptimierung sein. Aus steuerlicher Sicht ist jedoch Vorsicht geboten.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Auch in dieser Woche präsentieren Dietrich Loll und sein Co-Moderator Steffen Pasler im AStW-Podcast wieder spannende Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Zu Juli 2025 ergeben sich einige Änderungen, die beachtet werden sollten, wie u. a. die neuen Gebühren für Steuerberater, die Rentenerhöhung und das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Bei den aktuellen Entscheidungen klärt der BFH nochmal zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO gegenüber Finanzämtern auf und das LAG ...