Der BFH (22.5.25, V R 32/23) hat entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung privater Lehrinstitute nicht von der Gewerbesteuer befreit sind – auch wenn der Käufer den Unterrichtsbetrieb unverändert fortführt.
Auch diese Woche dreht sich in der neuen Episode des AStW-Podcasts wieder alles um aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler haben kurz vor dem ...
Selbstständige Lehrer, die im Auftrag einer berufsbildenden Einrichtung unterrichten und die Schüler persönlich unterrichten, dürfen ihre Umsätze aus diesen Tätigkeiten steuerfrei nach § 4 Nr. 21 Buchst.
Auch in dieser Woche dreht sich im AStW-Podcast alles um das Steuer- und Wirtschaftsrecht. Im ersten Teil informieren Dietrich Loll und Steffen Pasler über praxisrelevante Updates, wie z. B. die Aufhebung des BMF-Schreibens zur AfA von Gebäuden, die abgesenkte Umlage im Baugewerbe in der 8. Winterbeschäftigungs-Verordnung und die neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.26. Spannende Urteile u. a. vom BAG zur Urlaubsberechnung, vom VG Gelsenkirchen zu unterschiedlichen Grundsteuer-Hebesätzen und vom FG Hessen zum ...
Unterrichtet eine GmbH über ihren Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut, gilt sie steuerlich nicht als berufsbildende Einrichtung und kann daher für ihre Gewinne keine Gewerbesteuerbefreiung anch ...
In dieser Episode des AStW-Podcasts tauchen Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler erneut in aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Sie verweisen u. a. auf die erhöhten ...
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Die gesetzliche Beschränkung des Sonderausgabenabzugs für „andere“ Versicherung wie z.B. Pflegezusatzversicherungen ist verfassungsgemäß; eine Vorlage an das BVerfG ist nicht erforderlich (BFH 24.7.25, X R 10/20).