Der BFH (IX R 4/25, FG Sachsen 20.12.24, 5 K 960/24) muss die Frage beantworten, ob der Gewinn aus dem Verkauf eines hochpreisigen selbstgenutzten Wohnmobils, das innerhalb weniger Monate an- und wieder verkauft wurde, steuerpflichtig ist. Der Fall spielte während der Coronazeit, als Wohnmobile sehr gefragt waren. Die Vorinstanz hatte eine Versteuerung verneint, weil es auch ein hochpreisiges Wohnmobil (385.000 EUR) als Gegenstand des täglichen Gebrauchs gewertet hat.
In der Episode des AStW-Podcasts nehmen Dietrich Loll und Steffen Pasler die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht unter die Lupe. In dieser Woche geht es u. a. um die Nebenbestimmungen bei ...
Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps können zwar als Betriebsausgaben abzugsfähig sein, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll. Dies setzt aber voraus, dass das ...
Wer ein Unternehmen gründen will, bekommt mit dieser Broschüre der Steuerverwaltung Hamburg einen kompakten, praxisnahen Leitfaden zu allen steuerlich relevanten Themen rund um den Start in die Selbstständigkeit. Die Publikation richtet sich an Gründerinnen und Gründer aller Branchen und Rechtsformen – vom Einzelunternehmen bis zur GmbH.
In dieser Episode des AStW-Podcasts tauchen Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler erneut in aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Sie verweisen u. a. auf die Erhöhung von Mindest- und ...
Der Antrag auf Buchwertfortführung nach § 20 Abs. 2 S. 2 und 3 UmwStG unterliegt keinen Formvorschriften und kann auch konkludent gestellt werden, etwa durch einen entsprechenden Ansatz des eingebrachten ...
Das Grunderwerbsteuerrecht bleibt im Fluss, zuletzt etwa mit der Neuordnung der Grundstückszurechnung. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie auf den neuesten Beratungsstand – mit konkreten Fallbeispielen, aktueller Rechtsprechung, praktischen Handlungstipps u.v.m.
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27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Das Bayerische LSG (25.11.24, L 12 KA 8/24) hat entschieden, dass eine Entziehung der Zulassung für Vertragsärzte in Betracht kommt, wenn diese ihre vertragsärztliche Tätigkeit nicht mehr ausreichend ausüben. Dies kann der Fall sein, wenn ein Arzt nur noch einzelne Versorgungsmaßnahmen durchführt oder deutlich weniger Patienten behandelt als der Durchschnitt seiner Fachgruppe. Eine die vollständige Zulassungsentziehung erfordernde Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit liegt nicht nur vor, wenn ...