22.10.2025 · Fachbeitrag · Ehegatten-Mietverhältnis
Scheingeschäft bei „Rückfluss“ der Miete vom ehelichen Gemeinschaftskonto?
| Ein Mietvertrag ist kein steuerlich unbeachtliches Scheingeschäft, wenn der Mieter-Ehegatte die Miete von seinem betrieblichen Konto auf ein dem Vermieter-Ehegatten allein zuzurechnendes Mietkonto überweist und zuvor oder anschließend Einlagen von einem Konto mit den gemeinschaftlich erwirtschafteten Einnahmen und Ersparnissen der Ehegatten auf das betriebliche Konto des Mieter-Ehegatten geleistet werden (BFH 22.7.25, VIII R 23/23). |
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