Ein selbstständig mitarbeitender Gesellschafter ist rentenversicherungspflichtig, wenn - umgelegt auf die Gesellschafterzahl - ein Arbeitnehmer von vom einzelnen Gesellschafter unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt wird (BSG 29.8.12, B 12 R 7/10 R).
Die neben dem ständigen Personal bei Hörfunk und Fernsehen beschäftigten Künstler und Angehörigen von verwandten Berufen, die i.d.R. aufgrund von Honorarverträgen tätig werden und im Allgemeinen als freie ...
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG setzt keine Beendigung der unternehmerischen Betätigung des Veräußerers voraus. Das übertragene Unternehmensvermögen muss allerdings als ...
Grundlagenbescheide ressortfremder Behörden, die nicht dem Anwendungsbereich der §§ 179 ff. AO unterliegen, bewirken eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO nur, wenn sie vor Ablauf der Festsetzungsfrist für die betroffene Steuer erlassen worden sind (BFH 21.2.13, V R 27/11).
In einer Kurzinfo geht die OFD Rheinland (18.2.13 - akt. Kurzinfo LSt-Außendienst 2/2013) auf die Verwendung elektronischer Fahrtenbücher bzw. elektronischer Fahrtenbuchprogramme ein.
Am 1.3.13 hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) u.a. beschlossen, dass es zu einer endgültigen versichertenbezogenen Trennung (und getrennten Weiterentwicklung) der Vergütung ...
Grenzüberschreitende Warenbewegungen gehören zu den klassischen Fehlerquellen bei der Umsatzsteuer. Das IWW-Webinar am 08.12.2026 vermittelt Ihnen einen durchgängigen Prüfansatz, mit dem Sie Transaktionen rechtssicher einordnen und Risiken frühzeitig erkennen.
Ob Holdingstruktur, Rechtsformwechsel oder Vendor Due Diligence: Bei der Exit-Vorbereitung kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt Ihnen, welche Schritte Sie wann einleiten sollten und wie Sie teure Versäumnisse für Ihre Mandanten vermeiden.
Die PDF-Sonderausgabe schafft Sicherheit für die Beratung beim Praxisverkauf. Damit verfügen Sie über eine Grundlage, um wirtschaftlich bedeutende Entscheidungen rechtzeitig vorzubereiten, steuerliche Risiken zu erkennen und die Übergabe ohne vermeidbare Reibungsverluste zu begleiten.
Auch bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln und kein Kassenbuch führen, müssen Vollständigkeit und Richtigkeit der Betriebseinnahmen überprüfbar sein. Dokumentieren sie die Betriebseinnahmen in Kassenberichten, darf das FA die Einnahmen schätzen, wenn sie wiederholt korrigiert wurden und in sich widersprüchlich sind (BFH 13.3.13, X B 16/12).