Die kurzfristige Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto stellt einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) dar, wenn sie allein dazu dienen soll, die Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbarer Schuldzinsen zu vermeiden (BFH 21.8.12, VIII R 32/09).
Der Deutsche Steuerberaterverband hält die Änderung in den AStBV 2013 zur „Entkriminalisierung“ von Steuerpflichtigen, die ihre USt- oder LSt-Voranmeldungen verspätet oder berichtigt abgeben, für unzureichend ...
Für die Leistungen einer Heilpraktikerin, die im Auftrag u.a. von Landratsämtern als Familientherapeutin für verschiedene Jugendämter im Wesentlichen organische, neurotische und symptomatische Störungen sowie ...
Das BMF hat die Vordrucke für die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) und die dazugehörige Anleitung für 2012 bekannt gegeben (BMF 12.10.12, IV C 6 - S 2142/11/10001 :003).
In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses haben am Mittwochnachmittag acht Experten einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Haftungsbeschränkung von Partnerschaftsgesellschaften (17/10487) diskutiert.
Die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wird wesentlich durch die mündliche Kommunikation – vor allem – mit den Mandanten, aber auch mit Mitarbeitern und Dritten, wie Vertretern der Finanzbehörden, ...
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Eintrittskarten für Theaterveranstaltungen und Konzerte sowie theater- und konzertähnliche Veranstaltungen unterliegen nicht dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 %, sondern dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.|