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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Bundesregierung plant die Partnerschaft mit Haftungsbegrenzung zuzulassen

    | In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses haben am Mittwochnachmittag acht Experten einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Haftungsbeschränkung von Partnerschaftsgesellschaften (17/10487) diskutiert. |

     

    Darin sieht die Regierung vor, als Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Angehörige freier Berufe zu schaffen. Die bisherige Partnerschaftsgesellschaft soll jedoch neben der Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) bestehen bleiben.

     

    Zur Begründung schreibt die Regierung, dass das Haftungskonzept der bestehenden Partnerschaftsgesellschaft von Angehörigen freier Berufe „zum Teil als nicht befriedigend empfunden“ werde. Deshalb zeichne sich vor allem im Bereich von anwaltlichen Großkanzleien der Trend zum Rechtsformwechsel zur LLP nach englischem Recht ab. Zwar bestünden keinerlei rechtliche Bedenken, doch solle eine deutsche Alternative zur LLP geboten werden, heißt es in der Vorlage.

     

    Während die Vertreter von BStBK und DAV das Vorhaben guthießen, gab es Kritik vom Deutschen Richterbundes: Die Tendenz zur LLP sei (auch im Gesetzentwurf) nicht durch Zahlen belegt. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, warum die Haftungsbegrenzung ausschließlich für Angehörige freier Berufe gelten solle.

     

    Quelle: Deutscher Bundestag - hib Nr. 503

    (http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_11/2012_503/02.html)

    Quelle: ID 36700710