Beim Thema „Vergabe öffentlicher Planungsaufträge nach VgV“ gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte: Es ist wohl unumkehrbar, dass § 3 Abs. 7 S. 2 VgV gestrichen und damit die Möglichkeit, Planungsleistungen getrennt nach Leistungsbildern auszuschreiben, ausradiert wird. Die gute: Der Schwellenwert, ab dem Planungsaufträge überhaupt erst EU-weit ausgeschrieben werden müssen, soll stark erhöht werden. Diese Entschließung hat der Bundesrat am 10.02.2023 verabschiedet.
Die Bundesregierung ist dabei, die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) zu ändern. Die Änderung betrifft § 3 Abs. 7 S. 2 VgV – und damit die Möglichkeit, ...
Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) hat eine Studie zur Integrierten Projektabwicklung (IPA – landläufig auch Mehrparteienverträge genannt) vorgestellt, die diese Form einer Wertschöpfungspartnerschaft beim ...
Bei Bauvorhaben, die durch ein hohes Maß an Innovation, Energieeffektivität und ähnliche Anforderungen geprägt sind, begegnet die Vergabe als Generalplanungsauftrag dann keinen Bedenken, wenn es der besondere Wunsch des Auftraggebers ist, von den Bietern schon im Vergabeverfahren ganzheitliche, innovative Lösungsvorschläge zu bekommen. Das hat die VK Südbayern beim Neubau eines Hallenbads entschieden.
Auftraggeber sind in der aktuellen Situation gehalten, bei öffentlichen Ausschreibungen Stoffpreisgleitklauseln vorzusehen. Das gilt insbesondere durch Nutzung des Formular 225, auch wenn dieses „sperrig“ sei.
Die Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung durch die öffentliche Hand ist schwieriger geworden. Die Freiheiten der neuen HOAI lassen viele Unsicherheiten bei den Parteien entstehen.
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Wie lassen sich TGA-Projekte unter immer schwierigeren Rahmenbedingungen wirtschaftlich abwickeln? Der IWW-Lehrgang vom 10. bis 11.07.2025 vermittelt Ihnen direkt nutzbares Know-how. Profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung und praktischem Training von Vertragsverhandlungen.
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Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
NRW fördert den Einsatz von BIM bei der Planung energetischer Sanierungen und energieeffizienter Neubauten. Das Bundesland übernimmt bis maximal 15.000 Euro pro Bauvorhaben 60 Prozent der Kosten für BIM-Planungsleistungen, wenn diese einen Beitrag zur Verbesserung der energetischen Qualität leisten. Die Fördersumme erhöht sich auf 18.000 Euro, wenn ein Gebäude im Rahmen einer Sanierung digital erfasst werden muss.